Waffenführerschein
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Kurse zum „Schulungsnachweis“ (=“Waffenführerschein“) je nach Teilnehmerzahl abends ab ca 19:00 Uhr durch. durch.
Als Veranstaltungsort dient in den meisten Fällen die Schießanlage der Schützengilde Langenzersdorf. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass aus organisatorischen Gründen auf unserer Schießstätte in Klosterneuburg / Kierling geschossen wird.
Wichtig ist eine zeitgerechte Anmeldung (persönlich im Geschäft oder per E-Mail) mindestens ein bis zwei Wochen vor dem gewünschten Termin!
Im Zuge der Anmeldung erhalten Sie dann genaue Angaben zum Termin, der Beginnzeit, Ort, Kosten, etc..
Wer bedarf eines Schulungsnachweises?
Personen beim Einreichen des Antrages für Waffenbesitzkarten und Waffenpass
Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte werden im Zuge der regelmäßigen Überprüfung aufgefordert innerhalb einer Frist (derzeit 8 Wochen) den Schulungsnachweis nachzureichen.
Wer bedarf keines Schulungsnachweises?
Inhaber einer gültigen Jagdkarte, aktive Exekutivbeamte, Sportschützen (müssen Nachweis erbringen)
Grundlage:
2. Waffengesetz- Durchführungsverordnung (2. WaffV)
Gesetzestext:
§ 5. (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.